„Bring your own device“ & was dabei beachtet werden muss

TabletHandy, Laptop und Tablet sind in der modernen Arbeitswelt schon nicht mehr wegzudenken.

Jedoch gilt es im Umgang mit den mobilen Devices einige Dinge zu beachten, die nicht zu unterschätzen sind.

Wir waren für Sie beim Business Breakfast zum Thema New Ways of Working: rechtliche Implikationen von Mercuri Urval dabei. DDr. Karina Hellbert hat das Thema sehr anschaulich und mit vielen Beispielen behandelt.

Bring your own device

Die Vorteile liegen auf der Hand: Mitarbeiter, die z.B. ihr eigenes Telefon für die berufliche Kommunikation verwenden dürfen, erkennen einen gesteigerten Komfort und haben das Gefühl „das passt zu mir“. Dadurch mag sich auch die Motivation erhöhen.

ABER: Hierfür ist eine mobile IT-Compliance nötig!

Mobile IT-Compliance: was bedeutet das?

Beschäftigen wir uns zuerst mit dem Warum: Ein mobiler Arbeitsplatz bzw. ein mobiler Zugang in die betriebliche Infrastruktur hat nicht die gleich infrastrukturelle Sicherheit. Das bedeutet in erster Linie natürlich höhere Anforderungen an die IT.

Auch, wenn das Handy dem Mitarbeiter gehört, ist der Arbeitnehmer für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Und hier beginnt es komplex zu werden.

§ 14 Datenschutzgesetz

Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass personenbezogene Daten – also Kundendaten, Lieferantendaten, Mitarbeiterdaten und Daten juristischer Personen geschützt werden. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gilt es ebenso zu schützen, wie technisches Know How.

Doch wie ist dies in der Praxis umsetzbar? Denken Sie selbst daran, wenn Sie in einem öffentlichen Verkehrsmittel sitzen, dafür zu sorgen, dass niemand auf Ihrem Bildschirm mitlesen kann? Hier müssen sich wohl viele selbst an der Nase nehmen. Weiterlesen

Rund um die Uhr erreichbar

Jeder zweite Arbeitnehmer ist im Urlaub via Mail erreichbar und gar jeder Dritte führt dienstliche Telefonate während der schönsten Zeit des Jahres.
Dies sind die Ergebnisse einer Umfrage des Softwareanbieters Symtec und des Personaldienstleisters Randstat.

Für Arbeitsrechtler ist die Sache klar: Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass der Urlaub mit beruflichen Tätigkeiten unterbrochen wird. So die graue Theorie. In der Realität schaut es aber, wie die Umfrage zeigt, ganz anders aus.

Rund um die Uhr erreichbar

Der wichtigste Lösungsansatz ist eine definierte Übergabe an die Urlaubsvertretung. So kann vermieden werden, dass Kollegen nur halbe Informationen erhalten.

Gibt es ganz und gar keine Möglichkeit sich vom Job zu entkoppeln, dann ist es empfehlenswert, feste Kontaktzeiten festzulegen.

Jede Vereinbarung ist aber auch von einem gegenseitigen Geben und Nehmen geprägt: Was man von seinen Kollegen erwartet, muss man auch selbst geben. So einfach ist es. Chefs wiederum sollten ein natürliches Interesse haben, dass in ihrem Unternehmen eine Kultur gelebt wird, die solche Agreements ermöglicht.

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