Vorgezogener Arbeitsbeginn am Montag – Anspruch auf Ersatzruhe?

Fotolia_54305633_XS_Gesetz_Paragraph_lilaEin Anspruch auf Ersatzruhe entsteht dann, wenn innerhalb von 36 Stunden vor dem Arbeitsbeginn in der nächsten Arbeitswoche während der wöchentlichen Ruhezeit eine Arbeitsleistung erbracht wird. Der OGH musste sich kürzlich mit der Frage beschäftigen, welcher konkrete 36 Stunden umfassende Zeitraum maßgeblich ist, bei dessen Verletzung eine Ersatzruhe zu gewähren ist.

Im konkreten Fall gibt es eine Betriebsvereinbarung, die ua den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit regelt. Für den klagenden Arbeitnehmer ist der Arbeitsbeginn mit 7:00 Uhr und das Arbeitsende mit 15:30 Uhr festgelegt. Arbeitstage sind Montag bis Freitag. Im März 2013 musste der Kläger außertourlich an zwei Montagen von jeweils 5:30 Uhr bis 7:00 Uhr dringende Inspektionsarbeiten verrichten. Weiterlesen

Strafen wegen Lohndumping bei Unterentlohnung

Fotolia_54305633_XS_Gesetz_Paragraph_lilaWer als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer beschäftigt, ohne ihm zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt unter Beachtung der Einstufungskriterien zu leisten, begeht eine Verwaltungsübertretung; für diese Unterentlohnung drohen empfindliche Strafen (§ 7i AVRAG).

Von der Verhängung einer Strafe ist dann abzusehen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Differenz zwischen dem tatsächlich geleisteten und dem dem Arbeitnehmer nach den österreichischen Rechtsvorschriften gebührenden Entgelt binnen einer von der Behörde festzusetzenden Frist nachweislich leistet und

  • die Unterschreitung des maßgeblichen Entgelts unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien gering ist oder
  • das Verschulden des Arbeitgebers leichte Fahrlässigkeit nicht übersteigt.

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Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen gelegentlicher Fehler?

Fotolia_54305633_XS_Gesetz_Paragraph_lilaDas Gericht kann zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds die Zustimmung erteilen, wenn das BR-Mitglied die ihm aufgrund des Arbeitsverhältnisses obliegenden Pflichten beharrlich verletzt und dem Betriebsinhaber die Weiterbeschäftigung aus Gründen der Arbeitsdisziplin nicht zugemutet werden kann. Der OGH hat kürzlich in einem Streitfall zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds entschieden, dass die für die Zustimmung zur Kündigung erforderlichen Voraussetzungen nicht vorlagen: Weiterlesen

Abwerben von Mitarbeitern und Übernahme der Konventionalstrafe

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Das Abwerben oder Ausspannen von Mitarbeitern eines Mitbewerbers ist für sich allein selbst dann noch nicht wettbewerbswidrig, wenn es unter Verleitung zum Vertragsbruch erfolgt. Erst durch Hinzutreten besonderer Begleitumstände, die den Wettbewerb verfälschen, insbesondere, wenn das Abwerben unter Irreführung oder mittels aggressiver geschäftlicher Handlung vorgenommen wird, wird ein wettbewerbsrechtlich verpöntes Verhalten verwirklicht. Weiterlesen

Smartphone-Verbot vom Chef

Ja darf der denn das?

Immer am Laufenden auf Facebook, Chillen zu Spotify und zwischendurch mal schnell die telephone tacked on a fenceMails checken. Alles kein Problem dank Smartphone. Aber was, wenn der Chef unser Allerheiligstes aus dem Büro verbannen will? Ein echtes Kommunikations-Dilemma – das man sich wirklich gefallen lassen muss? Ganz so einfach geht es nicht. Und obendrein sehen IT-Experten im Trend BYOD sowieso eine schöne neue (mega-mobile) Welt mit totaler Verschränkung von Privat- und Berufskommunikation …

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Krankenstand wegen „Burn-Out“: Beginn einer Ausbildung als Entlassungsgrund? | Arbeitsrecht

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Die Gebote allgemein üblicher Verhaltensweisen im Krankenstand dürfen nicht offenkundig oder betont verletzt werden.

Ein im Krankenstand befindlicher Arbeitnehmer verwirklicht einen Entlassungsgrund, wenn er gegen die auf die Wiederherstellung seiner Gesundheit abzielenden Anordnungen des Arztes so schwerwiegend verstößt, dass der Krankheitsverlauf negativ beeinflusst bzw. der Heilungsverlauf verzögert wird. Das objektiv sorgfaltswidrige Verhalten muss dem Arbeitnehmer auch subjektiv vorwerfbar sein.

Hat ein an einem „Burn-Out-Syndrom“ erkrankter Arbeitnehmer noch während des Krankenstandes eine Ausbildung zum Physiotherapeuten begonnen und hat sein Hausarzt diese Ausbildung befürwortet, hat der Arbeitnehmer die gebotenen Verhaltensweisen im Krankenstand nicht ganz offenkundig oder betont verletzt, sodass eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG nicht gerechtfertigt ist.

(OGH 26.8.2014, 9 ObA 64/14y)

Bild: Art3D – Fotolia

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Mag. Bettina SabaraMag. Bettina Sabara ist Fachbuchautorin und Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung. Für die LexisNexis-Fachzeitschrift „ARD – Arbeitsrechtlicher Dienst“ und das Online-Portal LexisNexis® KnowHow ist sie laufend mit arbeits- und personalrechtlichen Fragen befasst und bietet Lohnverrechnern und Personalisten verständlich aufbereitete Rechtsinformation.

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