Diskriminierende verschlechternde Versetzung nach Rückkehr aus der Karenz | Arbeitsrecht

Der OGH musste sich kürzlich mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Versetzung verschlechternd und aufgrund nicht erfolgter Zustimmung durch den Betriebsrat unwirksam war. Außerdem hatte er zu klären, ob die Versetzung auch eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellte.

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Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin, die in einem Drei-Schicht-Betrieb tätig war, einigte sich mit ihrem Arbeitgeber nach ihrer Rückkehr aus der Karenz auf eine Änderung der Lage der Arbeitszeit in der Form, dass sie nur mehr zu Vormittagsschichten eingeteilt wurde. Daraufhin wurde sie aber vom Arbeitgeber vom Produktionswerk in Wien in den burgenländischen Standort versetzt, wodurch sich der Anfahrtsweg für sie verdreifachte (von 30 auf 100 Minuten).

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Nach der Karenz: Recht auf Rückkehr auf den bisherigen Arbeitsplatz| Arbeitsrecht

Der OGH musste sich kürzlich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Arbeitgeber auch bei „höheren Positionen“ und bloß Teilzeit nach der Karenz zur Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerin auf dem bisherigen Arbeitsplatz verpflichtet ist.

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Die seit 2005 als Verkaufsleiterin („Director of Sales“) in einem Hotel beschäftigte Arbeitnehmerin befand sich seit September 2008 in Karenz, danach wieder in Mutterschutz und erneut in Karenz. Seit 25.10.2012 ist sie teilzeitbeschäftigt.

Während der ersten Karenz wurde die Verkaufsabteilung mit jenen zweier weiterer Luxushotels zusammengelegt („Complex of Sales“). Die Verkaufsabteilung blieb dabei in den gleichen Räumlichkeiten situiert, die bisherige Stellvertreterin der Arbeitnehmerin wurde zur Leiterin des „Complex of Sales“ bestellt. Sie ist im selben Büro, am selben Schreibtisch und mit denselben Arbeitsmitteln wie davor die Arbeitnehmerin tätig. Das Aufgabengebiet der Verkaufsleitung blieb gleich, allerdings unterstehen der Leiterin nun die Mitarbeiter aller drei Verkaufsabteilungen, wobei auch die Arbeitsplätze der beiden anderen Hotels ins Hotel des Arbeitgebers verlegt wurden. Weiterlesen

Echte Männer gehen in Karenz

Väterkarenz – Tabu oder Chance?

Viele Väter überlegen ernsthaft in Karenz zu gehen. Zwei Drittel der Männer wären bereit dazu, tun es dann aus verschiedenen Gründen aber doch nicht.

Immer mehr Väter wollen sich aber an der Kindererziehung aktiv beteiligen. Um anderen Vätern Mut zu machen, haben wir ein Interview mit Dejan Grujic, der eine Väterkarenz in Anspruch genommen hat, geführt:

Du warst in Väterkarenz. Da das bei Männern ja noch nicht so gängig ist: Was hat Dich dazu bewogen? Was waren die Hauptgründe?

FotoFür mich war es von Anfang an klar, dass ich in Väterkarenz gehe.

Ich habe diese Gelegenheit genutzt, um die Beziehung zu meinem Sohn Luka zu vertiefen und viel Zeit mit ihm zu verbringen, aber auch meine Verantwortung als Vater ernst zu nehmen.

Des Weiteren hat es mein Arbeitgeber, monster.at, begrüßt und mich dabei sehr unterstützt. Aber auch, weil die aktuellen gesetzlichen Karenzmodelle es uns Eltern erlaubt haben. Weiterlesen

Pflegekarenz & Pflegeteilzeit

Pflegekarenz & Pflegeteilzeit im Nationalrat beschlossen

Am Donnerstag, dem 4.7.2013, sind nun im Nationalrat Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit beschlossen worden. Beide Regelungen gelten ab dem 1.1.2014.

Damit Sie sich entsprechend darauf vorbereiten können, haben wir die wichtigsten Regelungen hier zusammengefasst.

Ausgangssituation:

Etwa 432.000 Menschen beziehen in Österreich aktuell Pflegegeld in den 7 unterschiedlichen Pflegegeldstufen.

Bei einer Erwerbsgesellschaft von 4,1 Millionen Menschen, könnte man also sagen, dass mehr als 10% der ArbeitnehmerInnen jemanden in der Familie pflegen! Weiterlesen

Papamonat für alle

Der Papamonat – auch Väterfrühkarenz genannt – ist eine neue Form der Familienförderung. Wir sagen, was Sie darüber wissen sollten.

Von Mag. (FH) Peter Rieder

Mag. (FH) Peter Rieder

Mag. (FH) Peter Rieder

Seitdem er im öffentlichen Dienst und bei Landesangestellten einiger Bundesländer möglich ist, wird er auch in zahlreichen Unternehmen diskutiert: Der Papamonat. Mitarbeitern, die Vater werden, die Möglichkeit zu geben, die ersten Wochen zu Hause mit dem neuen Familienmitglied zu verbringen – und das außerhalb des Urlaubs – ist nicht nur politischer Wille zur Familienförderung, sondern kann eine attraktive Maßnahme sein, um sich als Arbeitgeber in Sachen Beruf und Familie hervor zu tun. Und auch da, wo es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, kann ein solches Modell realisiert werden.

Pflicht und Sozialleistung

Im öffentlichen Dienst, genauer gesagt bei Bundesbediensteten und Bediensteten einiger Länder (Wien, NÖ, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark und Tirol), ist der Papamonat –Fachbezeichnung „Väterfrühkarenz“ gesetzlich möglich. Dabei können Beamte gegen Entfall des Entgelts zwischen einer und vier Wochen – sofern keine gravierenden dienstlichen Gründe dagegensprechen – innerhalb der Schutzfrist der Mutter zu Hause bei Frau und Kind bleiben (wenn ein gemeinsamer Haushalt vorliegt). Weiterlesen